für die Nutzung der Software „Mietroo“
Anbieter: Tim Simon mietroo.com Stand:
30. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Mietroo“ (nachfolgend „Software“ oder „Mietroo“), erreichbar unter mietroo.com, sowie für alle damit verbundenen Verträge zwischen Tim Simon, Im Herrengarten 22, 91054 Buckenhof (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Nutzer“).
(2) Mietroo richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Schließt ein Nutzer den Vertrag als Unternehmer, finden bestimmte verbraucherschützende Vorschriften (z. B. Widerrufsrecht) keine Anwendung; Näheres regelt § 4.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Maßgeblich ist jeweils die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf mietroo.com abrufbar ist. Eine zuvor gültige Fassung ist auf Anfrage beim Anbieter erhältlich.
(5) Mietroo wird ausschließlich als browserbasierter Online-Dienst bereitgestellt. Eine lokale Installation der Software erfolgt nicht; Voraussetzung für die Nutzung ist ein internetfähiges Endgerät mit aktuellem Webbrowser.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Mietroo ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), die Vermietern bei der Verwaltung steuerrelevanter Belege, Dokumente und Mieteinnahmen im Zusammenhang mit ihren Immobilien unterstützt. Der Anbieter stellt die Software über das Internet zur Nutzung bereit; ein Eigentumserwerb an der Software findet nicht statt.
(2) Der Funktionsumfang von Mietroo umfasst insbesondere:
a) das Hochladen, Speichern und Kategorisieren von Belegen und Dokumenten mit Immobilienbezug;
b) eine automatisierte Auswertung hochgeladener Belege mittels Künstlicher Intelligenz zur Vorbefüllung von Kategorien und Beträgen (Näheres in § 7);
c) ein Dashboard mit Kennzahlen, die ausschließlich auf Basis der durch den Nutzer hochgeladenen Belege berechnet werden, mit wählbarem Zeitfilter (Monat/Quartal/Jahr);
d) eine Kalenderansicht zur Erfassung und Übersicht von Mieteinnahmen;
e) eine Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Grundlage des vom Nutzer angegebenen Gebäudewerts;
f) eine steuerbezogene Übersicht mit Jahresauswahl zur Vorbereitung der Steuererklärung;
g) einen PDF-Export von Belegen und Auswertungen;
h) die automatisierte Erstellung von Rechnungen für erfasste Mieteinnahmen;
i) die Exportmöglichkeit der steuerbezogenen Übersicht (z. B. als PDF);
j) E-Mail-Benachrichtigungen zu relevanten Ereignissen innerhalb der Software (z. B. neue Auswertungen, Fristen). Seite 4 von 12 AGB – Mietroo (3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf mietroo.com sowie aus dem vom Nutzer gewählten AbonnementTarif gemäß § 5. Nicht jede Funktion ist zwingend in jedem Tarif enthalten.
(4) Mietroo dient ausschließlich der organisatorischen Unterstützung bei der Verwaltung von Belegen und Mieteinnahmen. Die Software ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Sämtliche durch die Software berechneten Werte (z. B. AfA, Dashboard-Kennzahlen) sind unverbindliche Orientierungshilfen, die vom Nutzer bzw. dessen Steuerberater zu prüfen sind. Eine Haftung für die steuerliche Korrektheit der dargestellten Werte ist in § 11 geregelt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang von Mietroo im Rahmen der Weiterentwicklung der Software anzupassen, zu erweitern oder einzelne Funktionen zu ändern, sofern dies für den Nutzer zumutbar ist und der Kernzweck der Software (Verwaltung von Belegen und Mieteinnahmen) erhalten bleibt. Näheres regelt § 12 (Änderungen der Software).
(6) Eine Verfügbarkeit der Software rund um die Uhr wird nicht geschuldet; Näheres regelt § 9.
(7) Einzelne Funktionen können vom Anbieter ausdrücklich als Beta-Funktion gekennzeichnet und zu Testzwecken bereitgestellt werden. Beta-Funktionen befinden sich noch in der Entwicklung, können Fehler enthalten und jederzeit verändert, eingeschränkt oder ohne vorherige Ankündigung wieder entfernt werden. § 11 (Haftung) gilt für Beta-Funktionen uneingeschränkt.
§ 3 Benutzerkonto
(1) Die Nutzung von Mietroo setzt die Registrierung eines Benutzerkontos voraus. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, sein Zugangspasswort geheim zu halten und Dritten keinen Zugriff auf sein Benutzerkonto zu gewähren. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben oder das Konto missbräuchlich genutzt wird, hat der Nutzer den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren und sein Passwort zu ändern.
(3) Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten.
(4) Ein Benutzerkonto ist nicht übertragbar und darf ausschließlich vom registrierten Nutzer persönlich verwendet werden. Die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen sowie die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte sind nicht gestattet.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, ein Benutzerkonto zu sperren oder zu kündigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen diese AGB, insbesondere gegen § 8 (Pflichten des Nutzers), verstößt. Bestehende Zahlungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
(6) Der Nutzer kann sein Benutzerkonto jederzeit über die entsprechende Funktion in der Software oder durch Mitteilung an den Anbieter löschen lassen. Die Löschung des Kontos berührt nicht den Fortbestand eines bestehenden Abonnements; dieses ist gesondert gemäß § 6 zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung werden auch die im Konto gespeicherten Daten gemäß den Vorgaben in § 10 gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 4 Vertragsschluss
Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Durch Abschluss des Registrierungs- und Bestellvorgangs – einschließlich Auswahl eines Tarifs, Eingabe der erforderlichen Daten und Bestätigung der Zahlungsangaben über Stripe – gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter dieses Angebot durch Freischaltung des Benutzerkontos bzw. durch Versand einer Bestätigung per E-Mail annimmt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gesondert gespeichert und ist nach Abschluss des Bestellvorgangs für den Nutzer nicht mehr abrufbar. Es wird empfohlen, diese AGB sowie die Bestellbestätigung eigenständig zu speichern oder auszudrucken.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Widerrufsrecht für Verbraucher
(6) Schließt der Nutzer den Vertrag als Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Einzelheiten hierzu, insbesondere Fristen und Rechtsfolgen, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Nutzer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(7) Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter mit der Ausführung der Vertragsleistung (Bereitstellung des Zugangs zur Software) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Bestätigt der Nutzer hierbei zusätzlich seine Kenntnis davon, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB mit vollständiger Erbringung der Leistung.
(8) Für Nutzer, die als Unternehmer (§ 14 BGB) handeln, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die Nutzung von Mietroo erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements. Die jeweils gültigen Preise sind der Tarifübersicht auf mietroo.com zum Zeitpunkt der Bestellung zu entnehmen. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die ausgewiesenen Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer, und ein gesonderter Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen erfolgt nicht.
(2) Der Nutzer kann zwischen einem monatlichen und einem jährlichen Abrechnungszeitraum wählen. Bei jährlicher Zahlweise wird der Gesamtbetrag für die gewählte Laufzeit im Voraus fällig; bei monatlicher Zahlweise wird der Betrag jeweils zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Mit Abschluss der Bestellung autorisiert der Nutzer den Anbieter, den jeweils fälligen Betrag zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen, bis das Abonnement gemäß § 6 endet.
(4) Schlägt eine Zahlung fehl (z. B. wegen abgelaufener Zahlungsmethode oder unzureichender Deckung), wird der Nutzer hierüber per E-Mail informiert und aufgefordert, eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen. Bleibt die Zahlung trotz angemessener Seite 6 von 12 AGB – Mietroo Nachfrist aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software einzuschränken oder auszusetzen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
(5) Rechnungen werden dem Nutzer nach erfolgreicher Zahlung automatisiert per E-Mail an die im Benutzerkonto hinterlegte Adresse zugestellt. Eine zusätzliche postalische Rechnungsstellung erfolgt nicht.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Nutzer der Preiserhöhung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt die Preisanpassung als angenommen; der Anbieter weist den Nutzer in der Ankündigung gesondert auf diese Folge sowie auf sein Widerspruchsrecht und ein in diesem Fall bestehendes außerordentliches Kündigungsrecht hin. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, wird das Abonnement zu den bisherigen Konditionen bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums fortgeführt und endet anschließend, sofern keine Einigung erzielt wird.
(7) Bereits gezahlte Beträge werden, vorbehaltlich gesetzlicher Widerrufsrechte gemäß § 4 oder einer abweichenden Regelung in § 6, nicht anteilig erstattet, insbesondere nicht bei vorzeitiger Kündigung innerhalb eines bezahlten Abrechnungszeitraums.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und richtet sich in seiner Laufzeit nach dem vom Nutzer gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) gemäß § 5.
(2) Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum (einen Monat bzw. ein Jahr), sofern es nicht von einer der Parteien form- und fristgerecht gekündigt wird.
(3) Der Nutzer kann sein Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung kann über die entsprechende Funktion im Benutzerkonto oder per E-Mail an den Anbieter erklärt werden. Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung während eines bereits laufenden, bezahlten Abrechnungszeitraums ist ausgeschlossen; der Zugang zur Software besteht in diesem Fall bis zum Ende des bezahlten Zeitraums fort.
(4) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei einem erheblichen Verstoß des Nutzers gegen § 8 (Pflichten des Nutzers) oder bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist gemäß § 5 Abs. 4.
(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt der Zugang des Nutzers zu Mietroo. Die Behandlung der im Benutzerkonto gespeicherten Daten nach Vertragsende richtet sich nach § 10.
(7) Eine bereits erfolgte Zahlung für den laufenden Abrechnungszeitraum wird im Falle einer Kündigung nicht anteilig erstattet, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Vorgaben (z. B. Widerrufsrecht gemäß § 4) oder einer außerordentlichen Kündigung, die der Anbieter zu vertreten hat.
§ 7 KI-Funktionen
(1) Mietroo nutzt im Rahmen der Belegverarbeitung Funktionen Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere zur automatisierten Erkennung, Kategorisierung und Vorbefüllung von Daten aus hochgeladenen Belegen (z. B. Betrag, Datum, Kategorie). Zur Bereitstellung dieser Funktionen setzt der Anbieter Dienste eines externen KI-Anbieters (u. a. OpenAI) ein; Näheres regelt § 13 (Drittanbieter).
(2) Die durch die KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse stellen automatisierte Vorschläge dar. Eine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität dieser Vorschläge wird nicht übernommen. Der Nutzer ist verpflichtet, alle durch die KI vorbefüllten oder vorgeschlagenen Angaben vor deren weiterer Verwendung (insbesondere im Rahmen der Steuererklärung) eigenständig auf Richtigkeit zu prüfen, und darf sich bei der Nutzung der Software nicht ausschließlich auf die Ergebnisse der KI-Funktionen verlassen. Der Anbieter schuldet im Hinblick auf die KI-gestützte Auswertung lediglich deren Bereitstellung als unterstützende Funktion, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg der Auswertung.
(3) Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die aus der Übernahme fehlerhafter oder unvollständiger KI-generierter Angaben durch den Nutzer ohne eigene Prüfung entstehen, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Näheres regelt § 11 (Haftung).
(4) Zur Erbringung der KI-Funktionen ist es technisch erforderlich, dass die vom Nutzer hochgeladenen Belege zum Zweck der automatisierten Auswertung an den eingesetzten KIDienstleister übermittelt werden. Einzelheiten zur Verarbeitung, insbesondere zu Speicherort, Speicherdauer und Auftragsverarbeitung, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters (§ 10).
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den eingesetzten KI-Dienstleister sowie die zugrundeliegenden Modelle im Rahmen der Weiterentwicklung von Mietroo zu ändern, sofern die Qualität und Zweckbestimmung der KI-Funktionen im Wesentlichen erhalten bleibt. Eine entsprechende Anpassung der Datenschutzerklärung erfolgt in diesem Fall vor Inkrafttreten der Änderung.
(6) Die KI-gestützte Auswertung von Belegen ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Prüfung durch eine fachkundige Person. § 2 Abs. 4 gilt entsprechend.
§ 8 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, Mietroo ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung gemäß § 2 sowie in Übereinstimmung mit diesen AGB und den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.
(2) Der Nutzer sichert zu, dass er an allen über Mietroo hochgeladenen Inhalten (insbesondere Belegen, Dokumenten und sonstigen Dateien) zur Nutzung im Rahmen dieses Vertrags berechtigt ist und durch das Hochladen keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
(3) Es ist dem Nutzer insbesondere untersagt,
a) Mietroo zur Übermittlung oder Speicherung rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder sonst gegen geltendes Recht verstoßender Inhalte zu nutzen;
b) Schadsoftware, Viren oder sonstige schädliche Codes über die Software zu verbreiten;
c) sich unbefugten Zugriff auf Systeme, Konten oder Daten des Anbieters oder anderer Nutzer zu verschaffen oder dies zu versuchen;
d) technische Schutzmaßnahmen von Mietroo zu umgehen, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder den Quellcode anderweitig offenzulegen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist; Seite 8 von 12 AGB – Mietroo
e) automatisierte Abfragen, Scraping oder vergleichbare Verfahren einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der Software für andere Nutzer beeinträchtigen können;
f) Zugangsdaten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder das Benutzerkonto entgegen § 3 Abs. 4 gemeinsam mit Dritten zu nutzen.
(4) Der Nutzer ist für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm hochgeladenen und eingegebenen Daten allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt keine inhaltliche Prüfung der hochgeladenen Belege vor, mit Ausnahme der automatisierten KIAuswertung gemäß § 7.
(5) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren und den Vertrag gemäß § 6 Abs. 5 außerordentlich zu kündigen. Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Nutzer resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung; dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(6) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die über Mietroo gespeicherten Belege und Daten in angemessenen Abständen eigenständig zu exportieren und an anderer Stelle zu sichern (vgl. § 10 Abs. 4). § 11 Abs. 5 bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter ist bestrebt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit von Mietroo sicherzustellen, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Software rund um die Uhr. Im Jahresmittel wird eine Verfügbarkeit von 98 % angestrebt, sofern nicht ein abweichender Verfügbarkeitswert im jeweiligen Tarif ausdrücklich zugesichert wird. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, allgemeine Störungen des Internets) nicht zugänglich ist, sowie angekündigte Wartungsfenster gemäß Abs. 2.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Mietroo zu Wartungszwecken zeitweise einzuschränken oder vom Netz zu nehmen. Wartungsarbeiten, die eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der Nutzung erwarten lassen, werden, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf angekündigt und nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.
(3) Da Mietroo zur Bereitstellung bestimmter Funktionen auf externe Dienstleister angewiesen ist (insbesondere Hosting- und Datenbankinfrastruktur sowie KI-Dienste gemäß § 13), kann die Verfügbarkeit von Mietroo auch durch Störungen bei diesen Drittanbietern beeinträchtigt werden. Der Anbieter wirkt in einem solchen Fall im Rahmen des ihm Zumutbaren auf eine zeitnahe Wiederherstellung hin.
(4) Der Nutzer ist für eine funktionsfähige eigene Internetverbindung sowie für die Verwendung eines aktuellen, mit Mietroo kompatiblen Webbrowsers selbst verantwortlich.
(5) Etwaige Ansprüche des Nutzers im Falle einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit richten sich nach § 11 (Haftung).
(6) Werden Anbieter oder Nutzer durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, ruhen die jeweils betroffenen Pflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung; eine Haftung hierfür ist insoweit ausgeschlossen. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten insbesondere Naturkatastrophen, großflächige Stromausfälle, Ausfälle der von Mietroo genutzten Cloud- oder Internet-Infrastruktur, Cyberangriffe sowie sonstige außergewöhnliche, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse. Dauert ein solches Ereignis länger als 30 aufeinanderfolgende Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers im Rahmen der Bereitstellung und Durchführung des Vertrags unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften.
(2) Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten, die eingesetzten Auftragsverarbeiter (insbesondere Hosting-, Versand- und KI-Dienstleister gemäß § 13), die Speicherdauer sowie die Rechte des Nutzers als betroffene Person (u. a. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) ergeben sich abschließend aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter mietroo.com/datenschutz.
(3) Die vom Nutzer über Mietroo hochgeladenen Belege und Dokumente können personenbezogene und ggf. besonders schutzwürdige Daten (z. B. Mieterdaten) enthalten. Soweit der Nutzer im Rahmen der Nutzung von Mietroo selbst personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mieter) verarbeitet, ist er hierfür als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO selbst zuständig; der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten hierzu werden in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der dem Nutzer bei Bedarf zur Verfügung gestellt wird.
(4) Nach wirksamer Beendigung des Vertrags werden die im Benutzerkonto gespeicherten Daten des Nutzers, einschließlich hochgeladener Belege, innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. handels- oder steuerrechtliche Vorgaben) entgegenstehen. Vor Ablauf dieser Frist kann der Nutzer seine Daten eigenständig aus der Software exportieren.
(5) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung gemäß mietroo.com/datenschutz, die nicht Bestandteil dieser AGB, aber für die Datenverarbeitung maßgeblich ist.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Datenverlust, soweit dieser durch eine angemessene, dem Nutzer zumutbare Datensicherung (insbesondere durch regelmäßigen Export der über Mietroo gespeicherten Belege und Daten) hätte vermieden werden können; insoweit haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der auch bei einer Seite 10 von 12 AGB – Mietroo ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Nutzer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(6) Die durch Mietroo bereitgestellten Inhalte, insbesondere Dashboard-Kennzahlen, AfABerechnungen und KI-generierte Vorschläge (§§ 2, 7), stellen unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für ihre steuerliche oder rechtliche Richtigkeit dar. Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die dem Nutzer aus der ungeprüften Übernahme dieser Werte entstehen (z. B. im Rahmen seiner Steuererklärung), ist – vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 – ausgeschlossen.
(7) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für etwaige Aufwendungsersatzansprüche des Nutzers.
§ 12 Änderungen der Software
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Mietroo im Rahmen der technischen und funktionalen Weiterentwicklung fortlaufend anzupassen, zu verbessern und zu erweitern.
(2) Änderungen, die den Kernfunktionsumfang gemäß § 2 wesentlich einschränken oder eine bestehende, vom Nutzer regelmäßig genutzte Funktion ersatzlos entfallen lassen, werden dem Nutzer mit angemessener Frist vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Ist dem Nutzer die Änderung nicht zumutbar, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
(3) Geringfügige Anpassungen, insbesondere Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates, Layout- oder Performance-Verbesserungen, bedürfen keiner gesonderten Ankündigung.
§ 13 Drittanbieter
(1) Zur Erbringung seiner Leistungen setzt der Anbieter folgende Drittanbieter ein, deren Dienste für den Betrieb von Mietroo erforderlich sind:
a) Supabase – für Hosting der Datenbank- und Backend-Infrastruktur sowie Speicherung der Nutzerdaten und hochgeladenen Belege;
b) Stripe – für die Abwicklung von Zahlungen gemäß § 5;
c) OpenAI (bzw. ein vergleichbarer KI-Dienstleister) – für die automatisierte Auswertung hochgeladener Belege gemäß § 7;
d) Resend – für den Versand transaktionsbezogener E-Mails (z. B. Rechnungen, Benachrichtigungen, Kündigungsbestätigungen).
(2) Mit den vorgenannten Drittanbietern bestehen, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zu Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage der jeweiligen Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (§ 10).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Drittanbieter im Rahmen der Weiterentwicklung von Mietroo durch funktional gleichwertige Dienste zu ersetzen, sofern das Schutzniveau für die Daten des Nutzers hierdurch nicht verschlechtert wird. Eine entsprechende Aktualisierung der Datenschutzerklärung erfolgt vor Inkrafttreten der Änderung.
(4) Für Störungen oder Ausfälle, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich eines der genannten Drittanbieter haben, gilt § 9 Abs. 3 entsprechend.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist hierzu jedoch grundsätzlich bereit. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Nutzer mit angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten diese als genehmigt. Der Anbieter weist den Nutzer in der Mitteilung gesondert auf diese Frist, die Bedeutung seines Schweigens sowie sein Widerspruchsrecht hin. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß § 6 unberührt.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche nicht existiert, sind die Parteien zum Abschluss einer Regelung verpflichtet, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Stand dieser AGB: 30. Juni 2026